Wir, die Liberalen Soldaten und Veteranen, sehen das Gesetz der Bundesregierung zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles kritisch.
Die Wehrpflicht stellt einen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung des Individuums dar und sollte daher nur dann wieder eingesetzt werden, wenn der notwendige Personalbedarf nicht durch freiwillige Mittel gedeckt werden kann. Vorrangig gilt es jedoch, die Attraktivität und Strukturen des freiwilligen Engagements auszubauen, um möglichst viele Menschen für einen Dienst auf freiwilliger Basis zu gewinnen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Wehrpflicht in Betracht gezogen werden, die in diesem Fall zudem geschlechtsunabhängig ausgestaltet sein muss. Wertschätzung und Sinnstiftung sind zwingende Voraussetzung für Dienstzufriedenheit und hohe Einsatzbereitschaft. Ein Einschnitt in die persönliche Freiheit darf nicht durch Zufall per Losverfahren entschieden werden.
Wir unterstützen ausdrücklich die Wiedereinführung einer Wehrerfassung, also im Wesentlichen den Datenaustausch zwischen den kommunalen Einwohnermeldeämtern und den Karrierecentern der Bundeswehr, sowie einer Wehrüberwachung. Der Staat muss wissen, wer im Falle der Fälle zur Verfügung stünde und wo bzw. wie diese Person einsetzbar wäre. Die Abfrage der freiwilligen Dienstbereitschaft mittels Fragebogen kann daher nur ein erster zielführender Schritt sein.
Wir sind uns sicher, dass der neue Wehrdienst und die ambitionierten Aufwuchsziele von Bundesminister Pistorius und Bundeskanzler Merz scheitern werden, wenn nicht wesentliche weitere Maßnahmen ergriffen werden, die es nicht nur attraktiv machen, in die Streitkräfte einzutreten, sondern auch gerne zu bleiben. Geld ist nicht alles. Ein kurzer Blick in die alljährlichen Berichte der Wehrbeauftragten zeigt, wo auch über drei Jahre seit Ausruf der Zeitenwende die Baustellen sind: Schimmel in den Duschen, undichte Hallendächer, Beförderungen Jahre verzögert, Materiallage noch immer von Mangelverwaltung geprägt, dreistellige Überstundenkonten und zum 25. Geburtstag ein Rauswurf aus der Kaserne, was Kameradschaftsveranstaltungen nach Dienst schier unmöglich macht und vor allem bei nicht Trennungsgeld (TG) berechtigten Soldaten zu erheblichen Mehrkosten für eine zivile Unterkunft führt. Bei Anspruch auf TG wird der örtliche Wohnungsmarkt unnötig verknappt, insbesondere bei kleinen Wohnungen.
Deshalb fordern wir die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes hinsichtlich folgender sechs Punkte zu überarbeiten, um zukünftige Wehrpflichtige angemessen in der Bundeswehr willkommen zu heißen und bestmögliche Dienstbedingungen zu schaffen.
Nur wenn sowohl Bestands- als auch Neusoldaten das glaubhafte Gefühl bekommen, willkommen und wertgeschätzt zu sein, kann die Zahl der Längergedienten mittelfristig steigen:
- Die Musterungsuntersuchungen sind umgehend zu beginnen.
Hierzu sind sowohl die vorhandenen Truppenärzte als auch Vertragspersonal zu nutzen.
Damit verbunden sind geschlechtsunabhängig alle volljährigen Deutschen zu mustern, einschließlich der Jahrgänge, die seit 2011 nicht gemustert wurden. Für das Jahr 2026 sollte noch auf Freiwilligkeit der frisch Volljährigen gesetzt werden, ab 2027 nicht mehr und rückwirkend für ältere Jahrgänge.
Notwendige (Grund-)Gesetzänderungen sind schnellstmöglich voranzutreiben. Für den Fall einer freiwilligen Dienstmeldung ist ein Abgleich persönlicher Interessen und Talente mit dienstlichen Erfordernissen unter Verwendung digitaler Tools zu gewährleisten, um eine möglichst hohe Dienstfreude und damit Schlagkraft erreichen zu können. - Personalbedarfe in den jeweiligen Verwendungen und Laufbahnen müssen umfassend digital analysiert und optimiert werden, einschließlich der geplanten Aufwüchse und unter umfassender Verkleinerung der Stäbe, insbesondere in den Kommandobehörden und Ämtern. Diese Planungen müssen zwingend mit einem belastbaren Aufwuchsplan für die aktiven NATO-Einsatzkräfte und die Territorialverteidigung einhergehen. Durch Anwendung digitaler Lösungen einschließlich Künstlicher Intelligenz können und müssen darüber hinaus Truppe, Kommandobehörden und Ämter von Bürokratie entlastet werden, etwa bei Anträgen, Berichtspflichten und Softwaren aller Art. Unvermeidbare Verwaltungsaufgaben sind aus den militärischen Organisationsbereichen, wo immer möglich, in die Bundeswehrverwaltung zu übertragen.
- Moderne Unterkunftsgebäude mit einem Bett für jeden Soldaten, unabhängig von Alter und Status, inklusive der erforderlichen Überkapazitäten für den Aufwuchs und für die Einberufung von Reservisten, sind schnellstmöglich zu errichten. Hierbei können Containerlösungen eine sinnvolle Übergangslösung darstellen. Auch moderne Funktionsgebäude mit krisenfester Versorgung für Lagerung, Betrieb und Ausbildung inklusive der erforderlichen Überkapazitäten für den Aufwuchs müssen realisiert werden. Mehr Übungsinfrastruktur für eine hochwertige taktische Ausbildung bis mindestens Kompanieebene unter realistischen Bedingungen in Standortnähe, verbunden mit der Reduzierung bürokratischer Auflagen, etwa hinsichtlich Lärmbelastung, runden für uns das Thema Infrastruktur ab. Eine dauerhafte Bereitstellung von Freizeitangeboten und Bewirtung in den Liegenschaften leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kameradschaft.
- Umfassende Reformen der Besoldungs- und der Soldatenarbeitszeitverordnung sind für uns seit Jahren überfällig. Etwa sind alle ausstehenden Beförderungen und Einweisungen rückwirkend zum frühestmöglichen Termin nachzuholen und ein Automatismus für zukünftige Beförderungen und Einweisungen zu etablieren, sobald alle dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir sehen die Beibehaltung der Abstufung des Wehrsolds für Grundwehrdienstleistende (ab Spannungsfall), freiwillig Wehrdienstleistende und Zeit-/Berufssoldaten als sinnvoll an.
Die Besoldung im jeweiligen Dienstgrad sollte sich nach diesen drei Gruppen unterscheiden, um entsprechende Anreize für Freiwilligkeit und Länger-/Weiterverpflichtung zu setzen.
Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist mit einem stärkeren Fokus auf die Auszahlbarmachung geleisteter Mehrarbeit und unbürokratischer Anhebung der wöchentlichen Regelarbeitszeit für Ausbildungs- und Übungsvorhaben mit finanziellem Ausgleich zu überarbeiten. - Für eine ernsthafte Ausbildung der Wehrpflichtigen und damit mittelfristig einer schlagkräftigen Reserve sehen wir eine generelle Mindestdienstzeit von 12 Monaten als unvermeidlich.
- Letztlich ist zusätzlich ein Veteranenkonzept auszuformulieren, das konkrete Handlungsmaßnahmen enthält, wie die aktuelle und zukünftig noch deutlich größere Zahl an Veteranen eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung erfahren kann.
Davon ungeachtet muss auch die Reform des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes mit höchster Priorität vorangetrieben und schnellstmöglich beschlossen werden, um das noch immer dringend benötigte Material und die zugehörige Infrastruktur für unsere Bundeswehr zur Verfügung stellen zu können.
