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Unsere Forderungen an die „Ampel“

Mit Beschluss des Vorstandes vom 31.10.2021 haben sich die Liberalen Soldaten und Veteranen mit folgenden programmatischen Eckpunkten an die Verhandlungsführer der Freien Demokraten zur Bildung einer „Ampel“ gewandt:

  1. Veteranenbegriff

Die bisherige Nulldefinition des “Veteranen”, die alle aktiven und ehemaligen Angehörigen des Bundeswehr einschließt, unabhängig von der Teilnahme an Auslands- oder Kriseneinsätzen, hat sich nicht bewährt. Weder entspricht dies dem Verständnis der Soldatinnen und Soldaten bzw. Veteraninnen und Veteranen selbst, noch ist diese Definition in der deutschen Gesellschaft verständlich. Wir fordern daher eine Neuerarbeitung des Veteranenbegriffs. Hierbei ist für uns insbesondere entscheidend, dass sich die Definition auf die abgeschlossene Teilnahme an mindestens einem mandatierten Auslandeinsatz oder einer einsatzgleichen Verpflichtung stützt. Als Veteranen verstehen wir daher alle Soldaten, die als Angehörige der Bundeswehr an mindestens einem Einsatz oder einer besonderen Verwendung im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen teilgenommen haben, auch über das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hinaus und unabhängig von ihrer jeweiligen Funktion innerhalb der Streitkräfte und ihrer konkreten Aufgabe im Einsatz. Diese Definition wäre die Grundlage einer zielgerichteten Veteranenpolitik um, die soziale Lage von Veteranen zu verbessern und ihre gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.

  1. Drohnenbewaffnung

Wir sehen die Bewaffnung von Drohnen als dringend überfällig an. Der Schutz unserer Soldaten in Stabilisierungseinsätzen oder auch Evakuierungsmissionen würde erheblich verbessert, wenn die Drohnenoperatoren in enger Abstimmung mit der Truppe am Boden auch aktive Schutzmaßnahmen ergreifen und Wirkmittel einsetzen können. Dabei sehen wir es als Selbstverständlichkeit an, dass die Einsatzgrundsätze denen der übrigen Waffensysteme der Bundeswehr entsprechen und die Anwendung militärischer Gewalt jeglicher Form ausschließlich im Einklang mit dem Humanitären Völkerrecht geschieht.

  1. Die Bundeswehr in der Gesellschaft

Die Bundeswehr mit ihren knapp 200.000 Soldatinnen und Soldaten, die etwa 80.000 zivilen Mitarbeitenden und alle zugehörigen Familien sind untrennbarer Teil der deutschen Gesellschaft. Deshalb gehören Gelöbnisse und Vereidigungen, feierliche Appelle aber auch Momente der Erinnerung und des Gedenkens nicht hinter Kasernenzäune, sondern ebenfalls mitten in die Gesellschaft. Um die Sichtbarkeit unserer Staatsbürger in Uniform zu erhöhen, wurden mit dem kostenlosen Bahnfahren, dem Großen Zapfenstreich anlässlich des Endes des Afghanistan- Einsatzes und einigen lokalen Initiativen bereits wichtige Impulse gesetzt. Diese müssen nun fortentwickelt werden. Gelöbnisse und Vereidigungen, insbesondere am 20. Juli, müssen alljährlich auf dem Platz der Republik stattfinden. Das Ehrenmal der Bundeswehr, abseits des politischen Berlins, noch ausgeprägter der Wald der Erinnerung in Schwielowsee, sind Nicht-Militärangehörigen weitestgehend unbekannt. Ein Ehrenhain zu Ehren der im Einsatz verstorbenen Soldatinnen und Soldaten ist im Paul-Löbe-Haus der Öffentlichkeit praktisch gänzlich verwehrt. Daher fordern wir eine für die Allgemeinheit zugängliche Gedenkstätte zusammen mit einem Informationszentrum unweit des Reichstagsgebäudes, das die Verbundenheit von Bevölkerung, Parlament und Streitkräften zum Ausdruck bringt. Zur Förderung des Dialogs zwischen Bundeswehr und Gesellschaft, sollte das Konzept der Jugendoffiziere zu “Bürgeroffizieren” weiterentwickelt werden. Zusätzlich sehen wir im International Day of United Nations Peacekeepers, der alljährlich am 29. Mai begangen wird, ein geeignetes Datum um medial auf die wichtigen Beiträge hinzuweisen, die alle unsere im Einsatz befindlichen Soldaten, Polizisten, Entwicklungshelfern und Diplomaten leisten, um international Frieden zu wahren oder wieder herzustellen.

  1. Versorgung von Veteranen und Einsatzgeschädigten

Einsatzveteranen sollten in der Bundeswehr ein besseres organisatorisches Profil erhalten. Aus den bereits bestehenden Elementen (PTBS-Beauftragter, Hinterbliebenen-Beauftragte, Lotsenorganisation usw.) ist eine stringente Organisation mit einer eigenständigen Abteilungsleitung (Veteranenbeauftragter im BMVg) zu schaffen. Regionale Veteranenzentren in Verbindung mit einem digitalen Angebot sollten die Ansprechbarkeit und den Service vor Ort verbessern, auch für Einsatzgeschädigte. Deren Fallmanagement muss optimiert und durchgängig geleistet werden werden, unabhängig von der Stationierung oder dem Aufenthaltsort. Einsatzveteranen sollten bei notwendiger beruflicher Neuausrichtung eine bessere Unterstützung erfahren (“Veteranen-BAföG”).  Letztendlich ist die Befristung des Ehrengrabs für Einsatztote aufzuheben (Ewigkeitsgebot). Die EInrichtung eines oder mehrererzentralen Ehrenfriedhöfe ist zu prüfen.

  1. Entbürokratisierung der Bundeswehrverwaltung

Wir können uns der Einschätzung des ehemaligen Wehrbeauftragten Dr. Bartels nur anschließen: Das “Bürokratiemonster Bundeswehr” verwaltet sich zu Tode. Die Wehrverwaltung, militärische Vorgesetzte und selbst die einzelnen Soldaten unterliegen einer Vielzahl von verpflichtenden Meldungen, Abfragen und Überwachungsaufgaben. Ob einheitliches Zeiterfassungstool für alle, Unterschrift per Authentisierungscode, Umstellung auf die digitale Personalakte mit lediglich einer Sicherheitskopie in Papierform und die digitale Gesundheitsakte, wie sie bei der Gesetzlichen Krankenkasse etabliert wird – die Lösungen liegen auf dem Tisch. Insbesondere auf mehrfach auszufüllende Papierformulare muss im Hinblick auf Zeiteffizienz und Ökologie dringend verzichtet werden. Die Digitalisierung der Bundeswehr muss auf allen Ebenen vorangetrieben werden. Dazu gehört auch eine Anpassung der Vergabeverfahren, damit diese zukünftig immer kürzer werdenden Innovationszyklen entsprechen.

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