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Weil Verteidigungsbereitschaft keine Geschlechterfrage ist

Seit 2001 leisten Männer und Frauen gleichberechtigt Dienst in der Bundeswehr. Unverändert gilt jedoch laut Art. 12a GG, dass im Verteidigungsfall eine Wehrpflicht nur für Männer gilt. Wir, die Liberalen Soldaten und Veteranen, lehnen eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht aktuell ab. Sollte jedoch bei Eintritt des Verteidigungsfalles die Einsetzung notwendig werden, fordern wir, dass diese für alle Geschlechter gilt. Der Artikel 12a des Grundgesetzes ist deshalb auf alle Personen deutscher Staatsangehörigkeit auszuweiten.

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