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Die Cannabis-Legalisierung braucht klare Regeln für Soldatinnen und Soldaten

Die Liberalen Soldaten und Veteranen begrüßen die gemeinsame Initiative der Ampel-Regierung zur Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten ausdrücklich. Aus unserer Sicht stellt die Legalisierung eine gesetzliche Angleichung an die gesellschaftlichen Realitäten dar. 

Wie bei Tabak oder Alkohol, muss ein gemäßigter und verantwortungsvoller Konsum von Cannabis auch für Angehörige der Streitkräfte möglich sein. Gleichzeitig braucht es klare Regeln für den Konsum in den Streitkräften, die den Anforderungen an den Dienstbetrieb, insbesondere im Umgang mit Waffensystemen, gerecht werden.

Wir sprechen uns für praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit Cannabis in der Bundeswehr aus. Hierzu sollten Erfahrungen von verbündeten Staaten wie Kanada genutzt werden. Die Bundeswehr braucht bereits im Vorfeld der Legalisierung klare Regeln, um sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Vorgesetzten Handlungssicherheit zu geben.

Für uns ist klar, dass die sichere Ausübung des Dienstes ausschließlich bei vollem Bewusstsein über Körper und Geist funktionieren kann. Egal ob Alkohol, Cannabis oder andere Rauschmittel – selbstverschuldete Dienstuntauglichkeit ist immer disziplinarisch zu ahnden.  

Auch als Passivkonsument von Cannabis kann es neben der Geruchsbelästigung zu körperlichen Einschränkungen kommen. Daher halten wir es für begründet, für Soldatinnen und Soldaten grundsätzliche Einschränkungen zu treffen:

KEIN Konsum von Cannabisprodukten (Rauchen, Inhalieren, Essen, Trinken, usw.)

  • während des Dienstes oder mindestens acht Stunden davor
  • in Liegenschaften, Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen oder Booten der Bundeswehr, unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb des Dienstes
  • während Übungen oder Einsätzen im In- und Ausland
  • 24 Stunden z.B. vor Umgang mit Waffen, Sprengmitteln, Waffensystemen, geschützten bzw. Sonderfahrzeugen, Gefahrstoffen, Selbst- und Brandschutzausrüstung, anderer (militärischer) Spezialausrüstung, Verschlusssachen (ab VS-VERTRAULICH bzw.  PersDat 3), Arbeit an/mit Patienten oder vor Dienst mit besonderer Außenwirkung (z.B. Protokolldienst)

Für darüber hinausgehende besonders fordernde Tätigkeiten, etwa Fallschirmspringen, Tauchen, Fliegerischer Dienst oder Fluglotsendienst sollten strengere Grenzen gesetzt werden können, soweit sie medizinisch notwendig bzw. aus Gründen des Arbeitsschutzes sinnvoll und erforderlich sind.

In jedem Fall gelten die Regeln des Gesetzgebers zu Altersgrenzen, Mengen, Bezugsquellen usw.

Cannabisplantagen in Gebäuden und auf dem Gelände der Liegenschaften sollen nicht zulässig sein, auch wenn der Gesetzgeber eigene Pflanzen im privaten Raum erlaubt.

Wie andere legale Substanzen auch, birgt Cannabis ein deutliches Suchtpotenzial. Im Sinne der Pflicht zur Gesunderhaltung halten wir regelmäßige Unterredungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln mit Truppen- bzw. Amtsärzten für sinnvoll, bei der Bundeswehr etwa im Rahmen von Weiterbildungen, sanitätsdienstlicher Ausbildung oder Tauglichkeitsuntersuchungen. Die Ermöglichung des Cannabis-Konsums für Angehörige der Bundeswehr sollte zudem wissenschaftlich begleitet werden. Ein verantwortungsvoller Konsum kann nur erreicht werden, wenn mit zielgruppengerechten Aufklärungs- und Präventionskampagnen ein Missbrauch reduziert bzw. vermieden wird. 

Spätestens mit der Legalisierung von Cannabis für Privatpersonen darf der Nachweis von Cannabinoiden wie THC oder deren Abbauprodukten im Urin, Blut oder den Haaren bei der “Musterung” kein grundsätzliches Ausschlusskriterium darstellen. Lediglich wenn psychische Beeinträchtigungen auf nicht-verantwortungsvollen Cannabiskonsum hinweisen, sind potentielle Bewerberinnen und Bewerber zu einer Nachuntersuchung zu laden oder im Ausnahmefall abzulehnen.  

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